Gesundheit

Einfühlung statt Gesetzgebung

Das Thema Sterbehilfe ist heiß umstritten, komplex – und immer individuell zu sehen.
von Beate Küppers, erschienen in Ausgabe #32/2015

Im November letzten Jahres wurde im Deutschen Bundestag über das Thema Sterbehilfe debattiert. Aber was genau soll eigentlich gesetzlich geregelt werden? Was ist mit »aktiver« oder »­passiver« Sterbehilfe gemeint, und welche Beweggründe stehen hinter den verschiedenen Positionen? Auf der Suche nach Antworten sprach ich mit Heiner Melching, dem Geschäftsführer der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin, dem katholischen Hospizseelsorger Klaus Aurnhammer, einer Vertreterin des Vereins »Dignitas – Menschenwürdig leben – Menschenwürdig sterben« sowie mit dem Arzt Hartmut Klähn, der Menschen beim freiwilligen Verzicht auf Nahrung und Flüssigkeit begleitet.
»Aktive Sterbehilfe gibt es in Deutschland nicht und sie steht auch nicht zur Diskussion«, erklärt Heiner Melching. Mit diesem Begriff ist die »Tötung auf Verlangen« gemeint. In den meisten ­europäischen Ländern ist sie verboten, in den Niederlanden, in Belgien und Luxemburg hingegen unter bestimmten Bedingungen straffrei ist. Was derzeit die Gemüter in Deutschland erhitzt, ist in erster ­Linie die Frage einer gesetzlichen Regelung in Bezug auf die »Beihilfe zum Suizid«. Dabei muss die sterbewillige Person nicht nur geschäftsfähig, sondern vor allem auch in der Lage sein, den entscheidenden Akt – beispielsweise das Trinken einer tödlichen Substanz – selbst zu vollziehen. Im Gegensatz dazu wird die Tötung auf Verlangen von einem anderen Menschen ausgeführt, beispielsweise durch die Injektion eines tödlichen Medikaments.
Passive Sterbehilfe ist mit einem Therapieverzicht gleichzusetzen. Das Sterben wird durch Unterlassen, Begrenzen oder Beenden lebenserhaltender und -verlängernder Maßnahmen, wie künstlicher Ernährung, Flüssigkeitszufuhr oder Beatmung, ermöglicht.
»Deutschland hat bisher die liberalste, nämlich gar keine Regelung in Bezug auf die Beihilfe zum Suizid. Das ist nur wenig bekannt. Jedes Gesetz, das beschlossen wird, bedeutet eine Einschränkung der jetzt bestehenden Möglichkeiten«, so Heiner Melching. »Selbst die Berufsordnungen der Landesärztekammern, die einen ärztlich assistierten Suizid in manchen Bundesländern verbieten, sind juristisch nicht relevant.«
Organisationen wie der Verein Dignitas verwenden den Begriff »Freitodbegleitung«. Damit ist eine Mischung aus Elementen der Sterbe­begleitung und der Beihilfe zum Suizid gemeint, die gut überlegt und vorbereitet in einem würdevollen Rahmen, möglichst in Anwesenheit von Familie und Freunden, ermöglicht wird. Dass Dignitas vor allem in der Schweiz tätig ist, hat damit zu tun, dass Ärzte dort unter bestimmten Voraussetzungen ein Rezept für ein in hoher ­Dosis tödliches Medikament ausstellen dürfen.
Die in Österreich gebräuchliche Formulierung der »Mitwirkung am Selbstmord« klingt im Vergleich dazu härter und die Tat wird dort auch strafrechtlich verfolgt.
Häufig missverstanden wird auch der Begriff »indirekte Sterbehilfe«. Wenn unerträgliche Symptome beispielsweise durch hochdosierte Schmerzmedikamente gelindert werden, ist eine Beschleunigung des Sterbens nicht beabsichtigt; sie kann allerdings aufgrund möglicher Nebenwirkungen nicht ausgeschlossen werden. Ein solches Vorgehen ist in Deutschland zulässig, wenn sie dem ausgesprochenen, vorab geäußerten oder mutmaßlichen Willen des oder der Betroffenen entspricht. Auch im Rahmen einer »palliativen Sedierung«, bei der bewusstseinsreduzierende Medikamente zum Einsatz kommen, darf das Sterben zugelassen werden, wenn klar ist, dass der oder die Betroffene keine weitere Therapie oder künstliche Ernährung mehr wünscht.
»Sterbefasten« – der freiwillige Verzicht auf Nahrung und Flüssigkeit – ist als Möglichkeit eines selbstbestimmten und doch natürlichen Sterbeprozesses bislang nur wenig bekannt. »Dieser Weg sollte gut begleitet werden und erfordert eine große Portion Willensstärke«, erklärt Hartmut Klähn. »Eine Umkehrmöglichkeit ist dabei aber lange Zeit gegeben.«
Es gehört nicht unbedingt zum Alltag des Deutschen Bundestags, dass über 50 Abgeordnete in einer mehrstündigen Sitzung von mitunter sehr persönlichen Erfahrungen berichten. In Formulierungen wie »Zwang zum Qualtod« oder »Todesengel mit Giftcocktail« wird die Emotionalität des Themas deutlich.

Der Notausgang verhilft zum Leben
Ein Bewusstsein dafür, dass der Tod als Pendant zur Geburt einen natürlichen und essenziellen Teil des Lebens darstellt, für den es einen menschlich geborgenen Raum geben sollte, scheint in unserer Gesellschaft immer noch wenig verankert zu sein. Nach wie vor sterben die meisten Menschen im Krankenhaus oder im Pflegeheim. Sich schwerkrank und nicht mehr handlungsfähig einem anonymen, technisierten Apparat ausliefern zu müssen – diese Befürchtung lässt wohl neben der Angst vor unerträglichen Schmerzen am ehesten den Wunsch aufkommen, dem Leben ein selbstbestimmtes, vorzeitiges Ende zu setzen.
Bemerkenswert bei den Erzählungen meiner Gesprächspartner, die aus ganz unterschiedlichen Hintergründen auf existenzielle Fragen am Lebensende schauen, war die Übereinstimmung ihrer Erfahrungen im Kontakt mit den Betroffenen.
»Wir sind in erster Linie nicht eine Sterbe,- sondern eine Lebenshilfe-Organisation«, erfahre ich vom Verein Dignitas. »Ein Großteil unserer Tätigkeit besteht in der praktischen und juristischen Beratung für Ärzte, Kranke und ihre Angehörigen. Die primäre Frage lautet dabei nicht ›Wie sterben?‹, sondern ›Wie (weiter-)leben?‹. Viele Menschen kontaktieren uns, weil sie einen ›Notausgang‹ suchen für den Fall, dass ihr Zustand nicht mehr auszuhalten ist. Notausgänge müssen ja zum Glück nur selten benutzt werden. Aber dass sie vorhanden sind, ist für viele Menschen beruhigend.«
Diese Erfahrung bestätigt Hartmut Klähn: »Ich höre zu und nehme die Gründe wahr, die Menschen dazu bewegen, aus dem Leben scheiden zu wollen. Wenn sie sich angenommen fühlen, folgt oft ein entspanntes Zurücklehnen. Eine ›Notbremse‹ zu kennen, beispielsweise die Möglichkeit eines freiwilligen Verzichts auf Nahrung und Flüssigkeit, lässt viele trotz Einschränkungen wieder Lebensmut fassen. Wichtig ist es, dann weiteren Kontakt zu halten.«
»In der Palliativversorgung bleibt ein Suizid die letzte Option. Wenn es sie gibt, wird sie meistens nicht gebraucht«, sagt auch Heiner Melching. »Hinter dem Wunsch nach Sterbehilfe steht oft die Angst, sich einem medizinischen Automatismus auszuliefern. Es ist viel zu wenig bekannt, dass jede Art von künstlicher Lebensverlängerung, sogar jeder medizinische oder pflegerische Eingriff ohne Einwilligung eine Körperverletzung darstellt.«
Ich muss bei diesen Aussagen an das »Ohne-Schlüssel-Tor« aus der »Unendlichen Geschichte« von Michael Ende denken. Nur für diejenigen, die nicht hindurchgehen wollen, öffnet es sich. Verhält es sich beim Thema Sterbehilfe genau umgekehrt? Wird von ihr nur dann, wenn sie möglich ist, kein oder nur selten Gebrauch gemacht? Dieser Perspektive steht die Sorge gegenüber, dass ein Angebot auch Nachfrage schafft und dass insbesondere für alte und pflegebedürftige Menschen ein subtiler Druck entstehen könnte, gegebene Möglichkeiten auch zu nutzen. Welche dieser Sichtweisen mehr Berechtigung hat, lässt sich objektiv wohl kaum bestimmen, sondern hängt vor ­allem mit weltanschaulichen und persön­lichen Hintergründen zusammen.

Die Angst vor Kontrollverlust
Seit 2009 ist die Verbindlichkeit von Patientenverfügungen in Deutschland gesetzlich festgelegt. Sie gelten nicht nur dann, wenn das Lebensende unmittelbar bevorsteht, sondern auch im Fall eines Komas oder einer Demenzerkrankung. Wenn keine Verfügung vorliegt, wird der mutmaßliche Patientenwille ermittelt. Die weitverbreitete Realität in Pflegeheimen, wo beispielsweise die Sondenernährung zum Alltag gehört, spricht eine andere Sprache. Längst nicht alle Menschen finden eine Möglichkeit, den letzten Lebensabschnitt ihren Wünschen gemäß zu gestalten.
»Die Menschen haben Angst, die Kontrolle zu verlieren«, berichtet Klaus Aurnhammer von seiner Tätigkeit auf einer Palliativstation. »Selbstbestimmung hat in der Diskussion um Sterbehilfe einen hohen Wert, der früher durch einen anderen Wert gehalten wurde: Meine Urgroßmutter hatte keine Patientenverfügung; sie war auf eine gute Weise eingebunden und konnte sich auf Andere verlassen. Dieses Vertrauen geht heute immer mehr verloren. Ein Großstädter, der seit 30 Jahren alleine gelebt und auf der Station nur Fremde um sich hat, wird sich wenig eingebunden fühlen. Dann wird das andere Element, die Selbstbestimmung, existenziell. Eine unterstützende Rückbindung kann auf verschiedene Weise gesucht und gefunden werden, beispielsweise in einer guten Schmerztherapie oder auch in einem Gespräch bei Dignitas.«
Heiner Melching wundert es nicht, dass alte Menschen sich in der Gesellschaft nicht mehr geborgen fühlen, wenn sie nur möglichst effektiv und zeitsparend versorgt werden. »Es ist Unsinn, Pflege nach Leistungskatalogen zu bezahlen. Jeder Angestellte in der Verwaltung bekommt einen Stundenlohn. Warum muss eine Schwester fünfmal ›Füße waschen‹ aufschreiben, um einmal reden zu können? Ein Gespräch ist doch oft wichtiger als saubere Füße! Die Menschen brauchen Beziehung und Nähe. Aus dieser Perspektive ist Sterbehilfe die Stilblüte einer vereinzelten Gesellschaft.«
Dass eine solche Stilblüte nicht isoliert betrachtet werden kann, sondern mit gesamtgesellschaftlichen Problemen in einem engen Zusammenhang steht – darüber herrscht Einigkeit bei meinen Gesprächspartnern und auch in der politischen Auseinandersetzung.

Sterbebegleitung als Suizidprophylaxe
Hartmut Klähn sieht einen wesentlichen Teil seiner Arbeit als Suizidprophylaxe. »In Deutschland nehmen sich über 10 000 Menschen pro Jahr das Leben, und die Dunkelziffer der gescheiterten Versuche beträgt ein Vielfaches davon. Das darf man nicht auf sich beruhen lassen. Ein Suizid kann das Leben anderer auf schreckliche Weise belasten. Wer derart traumatisiert wurde, dem ist eine positive Einstellung zum eigenen Sterben verstellt. Ein begleiteter Abschied bietet für Angehörige die Möglichkeit, im Nachhinein zu sagen: ›Es war ein guter Weg.‹ Sie erleben die Gewissheit, dass ein Leben zum Ende kommen musste.«
Auch Dignitas versteht sich als Anlaufstelle für alle, die Suizid­gedanken hegen. Die Beratungen umfassen Hinweise auf Hilfen für Menschen in einer Lebenskrise, auf Palliativpflege oder unterstützende Organisationen und Fachärzte. Wesentlich ist, dass der Suizidwunsch ernstgenommen wird, ehrlich benannt ­werden darf und die Gespräche ergebnisoffen geführt werden. Hier ist mensch­liche Zuwendung gefragt. Verbote würden, so Dignitas, nicht weiterhelfen.
Aus christlichen Kreisen kennt Klaus Aurnhammer dagegen ein reflexartiges ­Zurückziehen, wenn ein Todeswunsch geäußert wird. Menschen, die im Hospizbereich tätig sind, brauchen aber eine Kompetenz, darüber zu sprechen. »Wenn auf diese Fragen nicht eingegangen wird, brechen die Betroffenen den Kontakt ab«, weiß er. »In meiner Arbeit geht es nicht darum, was möglich ist oder nicht. Als Seelsorger versuche ich, gemeinsam mit den Patienten zu erforschen, was am Tod so schlimm ist oder was ihn so anziehend macht.«
Wenn ratlose und verzweifelte Menschen keine Möglichkeit finden, darüber zu sprechen, dass sie am liebsten sterben würden, kann das den Anstoß geben, einen Suizid tatsächlich wahrzumachen oder ihn zumindest zu versuchen. Ob dieser Aspekt von denen, die eine verbesserte Palliativversorgung als alleinige Lösung vorschlagen, ausreichend berücksichtigt wird?

Ein Gesetz ist keine Lösung
Lassen sich die individuellen Prozesse am Lebensende überhaupt in einen Gesetzestext fassen – oder sind es ganz andere Fragen, die der oft sehr emotional geführten Diskussion in den Medien zugrunde liegen?
»Jede Entscheidung am Lebensende ist individuell. Sie passt nicht in ein Gesetz, schon gar nicht ins Strafrecht«, lautet Heiner Melchings knappe Antwort auf meine Frage. »Was eigentlich anstünde, ist eine philosophische Wertediskussion. Warum schaffen es kleine Gruppen wie Dignitas oder ›Sterbehilfe Deutschland‹, so viel Aufmerksamkeit auf sich zu ziehen? Es sind Fragen der Ethik, die bewegt werden müssen – ohne dass es gleich darum geht, in welches Gesetz sie gepackt werden.«
»Es ist nicht der richtige Weg, die Zeit des Sterbens gesetzlich zu regulieren und die Handlungen derer, die involviert sind, unter Strafe zu stellen«, meint auch Hartmut Klähn. »Es ist viel wichtiger, dass alle Menschen mit schweren, schwarzen Gedanken die Möglichkeit bekommen, darüber zu sprechen, sich zu öffnen. Das ist eine große gesellschaftliche Aufgabe!«
Klaus Aurnhammer sieht die Debatte im Bundestag positiver: »Immerhin gibt es keine Fraktionszwänge. Die Positionen gehen quer durch die Parteien. Ein Gesetz wird nicht deshalb zustandekommen, weil die Schwarzen, Roten oder Grünen gerade vorne sind. Welcher Inhalt auch immer ­darin festgelegt wird – es entbindet die Gesellschaft nicht davon, mit den Menschen auf eine stimmige Art umzugehen. Deren tiefste Sehnsucht ist die nach einem lebenswerten Leben. Es geht darum, Versorgungsstrukturen zu schaffen, die allen gerecht werden, und ich sehe eine Chance dazu. Das Hospiz- und Palliativgesetz wurde verbessert, und für die Finanzierung von Hospizen und die Einbindung von Palliativstationen in Krankenhäusern stehen mehr Mittel zur Verfügung.«
Ein Streitpunkt ist nicht nur die Frage, ob, sondern auch, wer bei der Umsetzung eines Sterbewunschs Hilfestellung leisten darf. Heiner Melching sieht die Ärzteschaft dafür wenig geeignet, da Medizinstudenten nicht nach ihrer sozialen Kompetenz, sondern nach Abiturnoten ausgewählt und nicht auf Gespräche in existenziellen Situationen vorbereitet werden. »Die wenigsten Ärzte können einen ernsthaften Sterbewunsch von einem Hilfeschrei unterscheiden.«
Je tiefer ich mich auf die Fragen, die sich zum Thema Sterbehilfe stellen, einlasse, desto komplexer ­erscheinen mir die vielen Facetten, die damit zusammenhängen. Die meisten Argumentationen, die ich gehört und gelesen habe, sind gut nachvollziehbar – auch, wenn sie einander widersprechen. Kein Wunder: ist doch auch jeder Mensch für sich genommen ein komplexes Wesen, jede Biografie individuell und jede Situation, in der sich die Frage nach einem stimmigen Lebensende stellt, einzigartig.
Die gesellschaftliche Aufgabe, einen guten Umgang mit Krankheit und Sterben zu finden, besteht letztlich in nichts anderem, als zunächst den eigenen Eltern, Großeltern oder anderen nahestehenden Menschen die Unterstützung und Begleitung zu gewähren, die sie am Lebensende benötigen. Ein echter gesellschaftlicher Quantensprung ist nicht im Bereich von Paragrafen angesiedelt, sondern könnte darin bestehen, dass auch die Bewohnerinnen und Bewohner einer Straße, eines Wohnblocks oder eines Mehrgenerationenhauses voneinander wissen und sich gemeinsam um lebensmüde, schwerkranke und sterbende Nachbarn kümmern. •


Hartmut Klähn (71) Arzt für Allgemeinmedizin, seit 2009 aus der Niederlassung ausgeschieden, ist als Sterbebegleiter und ehrenamtlich für den Humanistischen Verband Deutschland tätig.

Heiner Melching (52) arbeitet seit 1995 als Sozialpädagoge und Trauerbegleiter (ITA). Seit 2009 ist er Geschäftsführer der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin und Mitheraus­geber des Fachmagazins »Leidfaden«.

Klaus Aurnhammer (55) ist katholischer Theologe und ausgebildeter Krankenpfleger. Als Seelsorger betreut er eine Palliativstation und engagiert sich für die Verbandsarbeit in der Landesarbeitsgemeinschaft Hospiz im Saarland.

Dignitas e. V. wurde 1998 in der Schweiz gegründet, um Betroffenen ein menschenwürdiges Leben und Sterben zu ermög­lichen. Der Verein verfolgt keine kommerziellen Interessen. Seit 2005 gibt es auch eine deutsche Sektion.


Unterschiedliche Sichtweisen auf den Tod erfahren
www.dgpalliativmedizin.de
www.sterbefasten.com
www.dignitas.ch
www.hospiz-saarland.de 
Literatur:
Werner Pieper: Friede sei mit mir (& Dir). ­Grüne Kraft, 2009

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